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Erbrecht

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist eine gesetzliche Erbfolge festgelegt. Diese setzt ein, wenn der Verstorbene kein rechtsgültiges Testament verfasst hat. Die gesetzliche Erbfolge legt die Erben aus den Reihen der nächsten Verwandten des Verstorbenen fest. Ihnen steht ungeachtet der testamentarisch festgelegten Verfügung ein Pflichtteil des Erbes zu.

Hierbei sind:

  • Erben erster Ordnung: Kinder, Enkel und Urenkel
  • Erben zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten
  • Erben dritter Ordnung: Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen

Für Ehepartner gelten Sonderregelungen. Adoptivkinder sind eigenen Kindern gleichgestellt. Stiefkinder und Pflegekinder gehören nicht zu den gesetzlichen Erben, nicht eheliche Kinder sind ehelichen Kindern gleichgestellt. Angehörige, die den Verstorbenen gepflegt haben, werden nach der Erbrechtsreform aus dem Jahr 2010 höher am Erbe beteiligt.

Es ist sinnvoll, sich frühzeitig über die gesetzlichen Steuerfreibeträge zu erkundigen. Durch eine Schenkung können Sie eventuell unnötig hohe Erbschaftssteuern vermeiden.

Wie verfasse ich ein Testament?

Falls das oben kurz beschriebene Erbrecht nicht Ihren Wünschen entspricht, sollten Sie ein Testament verfassen. Folgende Punkte müssen Sie dabei beachten: Jede volljährige Person im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist zum Verfassen eines Testaments berechtigt. Das Schriftstück muss vom ersten bis zum letzten Buchstaben eigenhändig und handschriftlich verfasst sein und mit vollem Namenszug, Datum und Ortsangabe versehen werden. Grundsätzlich empfiehlt sich eine notarielle Beratung. Zu berücksichtigen ist, dass ein gemeinschaftliches Testament nur gemeinschaftlich geändert werden kann. Dies ist nach dem Tod eines Ehepartners nicht mehr möglich.

Wenn die Verträge unterzeichnet und hinterlegt sind, sollten alle Betroffenen über die Existenz und den Verbleib der Verfügungen unterrichtet werden.

Weitere Informationen zu beiden Themen können Sie der Broschüre „Erben und Vererben“ des Bundesministeriums der Justiz entnehmen.

www.bmj.de/Erben_und_Vererben.pdf

Wie bei allen juristischen Fragen empfehlen wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln.